Aus: Ausgabe vom 19.01.2011, Seite 4 / Inland
Linke: 392 Euro ALG-II-Minimum
Berlin. Für eine verfassungsgemäße
Hartz-IV-Neuregelung ist nach Auffassung der Linksfraktion im
Bundestag eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 33 Euro
erforderlich. Deren Parlamentarische Geschäftsführerin,
Dagmar Enkelmann, verwies am Dienstag in Berlin auf eine
entsprechende Berechnung des Statistischen Bundesamtes, die von
ihrer Fraktion in Auftrag gegeben worden war. Demnach
müßte der Regelsatz bei 392 Euro liegen, wenn die
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt
würde, Haushalte aus der Bezugsgruppe herauszurechnen, deren
Einkommen unterhalb der Hartz-IV-Leistungen einschließlich
Unterkunftskosten liegt. Die Regierung will den Regelsatz von
derzeit 359 Euro um fünf Euro erhöhen. Am heutigen
Mittwoch kommt im Bundesrat erstmals offiziell der
Vermittlungsausschuß zusammen, nachdem die Länderkammer
das neue Hartz-IV-Gesetz vor Weihnachten abgelehnt hatte. (dapd/jW)
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