Aus: Ausgabe vom 19.01.2011, Seite 4 / Inland
Urlaub nach Alter diskriminierend
Düsseldorf. Tarifverträge dürfen die Zahl der
Urlaubstage nicht ohne triftige Begründung an das Alter der
Beschäftigten koppeln. Das hat das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf am Dienstag entschieden und damit ein Urteil des
Arbeitsgerichts Wesel vom 11. August 2010 bestätigt. Die
Richter gaben damit einer 24jährigen Kassiererin recht, der
laut Manteltarifvertrag des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen 34
Urlaubstage pro Jahr zustehen, während Mitarbeiter ab 30
Jahren 36 Tage bekommen. Die Frau hatte darin einen Verstoß
gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen (AZ 8 Sa
1274/10). (dapd/jW)
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