Aus: Ausgabe vom 20.01.2011, Seite 5 / Inland
ALG-II-Bezieher müssen warten
Bremen. Hartz-IV-Bezieher können nicht schon jetzt im Vorgriff
auf die anstehende Gesetzesnovelle höhere Leistungen
verlangen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluß wies das Sozialgericht (SG) Bremen einen
entsprechenden Eilantrag ab. Dem Gericht zufolge ist damit jedoch
nicht entschieden, ob die Verwaltung ihrerseits freiwillig schon
jetzt höhere Leistungen auszahlen darf. (Az: S 22 AS 17/11 ER)
Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine
transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum
Jahresende 2010 verlangt. Die Bundesregierung hatte danach unter
anderem eine Erhöhung der Regelleistung für Erwachsene um
fünf auf 364 Euro beschlossen. Da die schwarz-gelbe
Bundesregierung im Bundesrat auf die Zustimmung der Opposition
angewiesen ist, verhandeln derzeit Regierung und Opposition
über einen Kompromiß.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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