Aus: Ausgabe vom 22.01.2011, Seite 4 / Inland
Jalloh-Prozeß: Angeklagter spricht
Magdeburg. Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall
des Asylbewerbers Oury Jalloh angeklagte Polizist hat am Freitag
vor dem Magdeburger Landgericht erstmals eine Aussage gemacht. In
einer persönlichen Erklärung schilderte der
50jährige, der damals als Dienstgruppenleiter die
Verantwortung für die Abläufe im Dessauer Polizeirevier
trug, die Vorgänge, die angeblich zu Jallohs Feuertod
führten.
Der Angeklagte gab an, zunächst aus der Sprechanlage »Rufe und rasselnde Geräusche« gehört zu haben. Weil er ein Telefonat führte, habe er den Lautsprecher heruntergedreht. Kurz darauf sei der Feuermelder angesprungen. Dann habe er das Signal abgedreht und die Schlüssel geholt. Wenige Augenblicke später sei die Anlage erneut angesprungen. Ob er den Ton erneut ausgedreht habe, wisse er nicht mehr. Daß es tatsächlich brannte, habe er bis zum Öffnen der Zellentür nicht geahnt. »Unterschwellig habe ich an eine Fehlfunktion des Rauchmelders gedacht«, behauptete er. Er erklärte, der Vorfall tue ihm leid. Fremdenfeindliche oder rassistische Motive für seine Versäumnisse bestritt er.
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in der Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Nach Überzeugung der des Landgerichts Dessau, das den Dienststellenleiter am 8. Dezember 2008 freigesprochen hatte, soll der alkoholisierte Jalloh die schwer entflammbare Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Revision eingelegt. Im Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Freispruch auf. (dapd/jW)
Der Angeklagte gab an, zunächst aus der Sprechanlage »Rufe und rasselnde Geräusche« gehört zu haben. Weil er ein Telefonat führte, habe er den Lautsprecher heruntergedreht. Kurz darauf sei der Feuermelder angesprungen. Dann habe er das Signal abgedreht und die Schlüssel geholt. Wenige Augenblicke später sei die Anlage erneut angesprungen. Ob er den Ton erneut ausgedreht habe, wisse er nicht mehr. Daß es tatsächlich brannte, habe er bis zum Öffnen der Zellentür nicht geahnt. »Unterschwellig habe ich an eine Fehlfunktion des Rauchmelders gedacht«, behauptete er. Er erklärte, der Vorfall tue ihm leid. Fremdenfeindliche oder rassistische Motive für seine Versäumnisse bestritt er.
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in der Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Nach Überzeugung der des Landgerichts Dessau, das den Dienststellenleiter am 8. Dezember 2008 freigesprochen hatte, soll der alkoholisierte Jalloh die schwer entflammbare Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Revision eingelegt. Im Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Freispruch auf. (dapd/jW)
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