Aus: Ausgabe vom 26.01.2011, Seite 5 / Inland
Lottogewinn mindert Hartz-IV-Anspruch
Essen/Bielefeld. Lotteriegewinne mindern den Anspruch auf
Hartz-IV-Leistungen, weil sie als Einkommen anzusehen sind und die
Hilfsbedürftigkeit des Empfängers verringern. Das hat das
Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am
Dienstag veröffentlichen Berufungsurteil festgestellt. Das
Essener Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des
Sozialgerichts Detmold. Ein Gewinner der Lotterie »Aktion
Mensch« aus Bielefeld hatte dagegen geklagt, daß seine
500 Euro Gewinn auf die monatlichen Hartz-IV-Leistungen angerechnet
wurden. Er habe seit zehn Jahren insgesamt 945 Euro in die Lotterie
investiert und daher unterm Strich keinen Gewinn, sondern sogar
Verluste erzielt, hatte er zur Begründung erklärt. Die
Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Lediglich die
für das Gewinnerlos gezahlten 15 Euro seien als Investition
anzusehen und könnten von dem 500-Euro-Gewinn abgezogen
werden. (dapd/jW)
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