Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 4 / Inland

Gesetzentwurf zu Gendiagnostik

Berlin. In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben mehrere Bundestagsabgeordnete einen Kompromißvorschlag für eine eng begrenzte Zulassung des Verfahrens vorgelegt. Laut dem am Freitag in Berlin von den Abgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt (FDP) vorgestellten Gesetzentwurf sollen Genuntersuchungen an künstlich erzeugten Embryonen nur dann möglich sein, wenn Paare wegen einer genetischen Vorbelastung mit einer Früh- oder Totgeburt oder dem Tod ihres Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres rechnen müssen. Eine generelle Zulassung der PID bei einer Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende Erbkrankheit schließt der Entwurf ausdrücklich aus. Damit sind hier die Grenzen für die PID deutlich enger gefaßt als in einem anderen interfraktionellen Entwurf vom Dezember, der von einer Gruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) vorgelegt worden war. Danach soll die PID auch dann erlaubt werden, wenn eine genetisch bedingte Krankheit auch erst später im Leben auftreten kann. In Kürze wollen auch die PID-Gegner im Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die gesetzliche Regelung der PID steht an, weil der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom Juli 2010 bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten eine Auswahl aus künstlich befruchteten Eizellen erlaubt hat (siehe dazu auch jW vom 28. Januar). (AFP/jW)