Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 4 / Inland
Gesetzentwurf zu Gendiagnostik
Berlin. In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID)
haben mehrere Bundestagsabgeordnete einen Kompromißvorschlag
für eine eng begrenzte Zulassung des Verfahrens vorgelegt.
Laut dem am Freitag in Berlin von den Abgeordneten René
Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt
(FDP) vorgestellten Gesetzentwurf sollen Genuntersuchungen an
künstlich erzeugten Embryonen nur dann möglich sein, wenn
Paare wegen einer genetischen Vorbelastung mit einer Früh-
oder Totgeburt oder dem Tod ihres Kindes innerhalb des ersten
Lebensjahres rechnen müssen. Eine generelle Zulassung der PID
bei einer Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende
Erbkrankheit schließt der Entwurf ausdrücklich aus.
Damit sind hier die Grenzen für die PID deutlich enger
gefaßt als in einem anderen interfraktionellen Entwurf vom
Dezember, der von einer Gruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach
(FDP) und Carola Reimann (SPD) vorgelegt worden war. Danach soll
die PID auch dann erlaubt werden, wenn eine genetisch bedingte
Krankheit auch erst später im Leben auftreten kann. In
Kürze wollen auch die PID-Gegner im Parlament einen
Gesetzentwurf vorlegen.
Die gesetzliche Regelung der PID steht an, weil der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom Juli 2010 bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten eine Auswahl aus künstlich befruchteten Eizellen erlaubt hat (siehe dazu auch jW vom 28. Januar). (AFP/jW)
Die gesetzliche Regelung der PID steht an, weil der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom Juli 2010 bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten eine Auswahl aus künstlich befruchteten Eizellen erlaubt hat (siehe dazu auch jW vom 28. Januar). (AFP/jW)
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