Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 13 / Feuilleton
Musik nachrangig
Arbeitsgerichte können die Kündigung eines
Orchestermusikers nicht mit Blick auf die künstlerischen
Auswirkungen dieses Schrittes überprüfen. Das hat das
Bundesarbeitsgericht am Donnerstag entschieden und damit die Klage
eines Hornisten zurückgewiesen. Der Musiker war seit 1991 als
Orchestermusiker beschäftigt. Wegen der Streichung von Mitteln
durch das Land Thüringen wurden das Orchester verkleinert und
die Hornistenstelle gestrichen. Das Rumpforchester sollte bei
Bedarf ergänzt werden. Der Musiker klagte gegen seine
Entlassung mit der Begründung, daß das Horn bei vielen
Werken essentiell sei – etwa bei »Peter und der
Wolf«. Für die Richter erfolgte die Verkleinerung des
Orchesters jedoch »aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen
Erwägungen«, etwaige musikalische Aspekte seien hierbei
juristisch nicht zu bewerten. Damit schlossen sich die
Bundesrichter den Entscheidungen der Vorinstanzen an. (dapd/jW)
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