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Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 13 / Feuilleton

Musik nachrangig

Arbeitsgerichte können die Kündigung eines Orchestermusikers nicht mit Blick auf die künstlerischen Auswirkungen dieses Schrittes überprüfen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag entschieden und damit die Klage eines Hornisten zurückgewiesen. Der Musiker war seit 1991 als Orchestermusiker beschäftigt. Wegen der Streichung von Mitteln durch das Land Thüringen wurden das Orchester verkleinert und die Hornistenstelle gestrichen. Das Rumpforchester sollte bei Bedarf ergänzt werden. Der Musiker klagte gegen seine Entlassung mit der Begründung, daß das Horn bei vielen Werken essentiell sei – etwa bei »Peter und der Wolf«. Für die Richter erfolgte die Verkleinerung des Orchesters jedoch »aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Erwägungen«, etwaige musikalische Aspekte seien hierbei juristisch nicht zu bewerten. Damit schlossen sich die Bundesrichter den Entscheidungen der Vorinstanzen an. (dapd/jW)

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