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Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 2 / Inland

Haftstrafen für vier Neonazis gefordert

Limburg. Im Prozeß gegen vier Neonazis wegen eines Brandanschlags auf das Haus eines Kirchenmitarbeiters fordert die Anklage Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren. Staatsanwalt Frank Späth sagte am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Limburger Landgericht, die Männer hätten sich mit der Tat in Wetzlar des versuchten Mordes und versuchter besonders schwerer Brandstiftung schuldig gemacht. Die Anhänger der »Anti-Antifa« hatten in der Nacht zum 5. März 2010 einen Molotowcocktail auf das Haus geschleudert. Darin schliefen fünf Menschen, darunter vier Kinder. Eine Nachbarin konnte das Feuer löschen, es wurde niemand verletzt. (dapd/jW)

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