Aus: Ausgabe vom 05.02.2011, Seite 5 / Inland
DB AG mißachtet Gerichtsbeschluß
Stuttgart. Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt (EBA)
mißachten nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
gerichtlich angeordnete Umweltauflagen bei den Bauarbeiten am
Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21«. Mit einem
Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.Dezember war
die Deutsche Bahn nach einem Antrag der DUH dazu verpflichtet
worden, spätestens ab dem 1. Februar ausschließlich
Baumaschinen und Fahrzeuge einzusetzen, die über einen
Rußpartikelfilter verfügen. Dies habe die Bahn
»zweifelsfrei« nicht umgesetzt, teilte die DUH am
Freitag mit. Die Organisation forderte das Eisenbahnbundesamt auf,
einen sofortigen Baustopp anzuordnen. Das Gericht hatte das EBA
verpflichtet, die festgesetzten Auflagen zu überwachen. (jW)
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