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Aus: Ausgabe vom 05.02.2011, Seite 15 / Geschichte

Anno...6. Woche

1916, 8. Februar: Während der erweiterten Beratungen der Internationalen Sozialistischen Kommission in Bern findet eine Friedenskundgebung statt, auf der auch Lenin das Wort ergreift. Er entlarvt die »Phrasen der ›Vaterlandsverteidigung‹« als blanken Betrug und betont, daß das Völkermorden ein »Krieg der Kapitalisten ist, der großen Räuber, die darüber streiten, welcher von ihnen mehr Beute bekommen soll, mehr Länder berauben, mehr Nationen unterdrücken und unterjochen soll«. Jedoch, so Lenin weiter, gebe es keinen Grund, mit Verzweiflung in die Zukunft zu schauen, denn »nach dem europäischen Kriege (wird) die proletarische Revolution gegen den Kapitalismus kommen«.

1946, 9. Februar: In Berlin beginnt der Gründungskongreß des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). 1169 Delegierte vertreten rund zwei Millionen Gewerkschafter der Länder und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone und Berlins. Zum ersten Vorsitzenden des FDGB wird Hans Jendretzky (KPD) gewählt. Der Kongreß verabschiedet ein Dokument unter dem Titel »Grundsätze und Aufgaben der freien deutschen Gewerkschaften«. Darin heißt es: »Nur eine gefestigte, geeinte Arbeiterbewegung, die in den entscheidenden Jahren vor 1933 entschlossen gewesen wäre, den antifaschistischen Massenkampf mit allen Mitteln zu führen, hätte das furchtbare Unglück, das Deutschland und in der Folge die Welt traf, abwenden können.«

1956, 13. Februar: Das Schwurgericht beim Landgericht München II spricht das Urteil gegen sieben Mitglieder einer »Werwolf«-Gruppe, die im April 1945 an der Ermordung von acht Einwohnern der bayerischen Stadt Penzberg beteiligt waren. Das Gericht verhängt äußerst geringe Strafen, amnestiert einige der Angeklagten und spricht andere frei. Das Gericht sei insgesamt der Ansicht, daß die »Turbulenz dieser Tage« und die »Verwirrung der Moral- und Rechtsbegriffe« strafmildernd zu werten seien.

1971, 7. Februar: Nach einer Volksabstimmung, bei der nur Männer wahlberechtigt sind, erhalten in der Schweiz Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung liegt bei 57 Prozent, etwa zwei Drittel stimmen für das Frauenwahlrecht.

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