Aus: Ausgabe vom 10.02.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Gen-Honig braucht Zulassung
Brüssel. Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die Spuren
gentechnisch veränderter Maispollen enthalten,
dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht
werden. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Gerichtshofes
der Europäischen Union in einem am Mittwoch
veröffentlichten Schlußantrag. In der Regel richtet sich
das Gericht in seiner Entscheidung nach dessen Antrag. Die Richter
hatten sich mit dem Fall eines bayerischen Imkers befaßt,
dessen Bienenkörbe in der Nähe eines Feldes standen, auf
dem gentechnisch veränderter Mais der Firma Monsanto angebaut
wurde. Als in seinem Honig Spuren genetisch veränderten Maises
nachgewiesen wurden, hatte dieser gegen den Freistaat Bayern
geklagt. Dieser sollte verhindern, daß seine Bienen mit dem
gentechnisch veränderten Mais in Berührung kommen oder
dessen Anbau für rechtswidrig erklären. Die Richter des
bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wandten sich daraufhin an den
Luxemburger Gerichtshof. (dapd/jW)
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