Aus: Ausgabe vom 10.02.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
GDL mahnt Unternehmen ab
Frankfurt/Main. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL) hat mehrere Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
abgemahnt. Die Firmen hatten Lokführer aufgefordert,
Streikverzichtserklärungen zu unterzeichnen und den
Tarifvertrag der Eisenbahn-und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
anzuerkennen. Dieses Vorgehen verstoße eindeutig gegen
Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort ist geregelt,
daß Abreden, die die Koalitionsfreiheit einschränken,
nichtig seien, erklärte die GDL am Mittwoch in Frankfurt am
Main. In der Abmahnung werden die Unternehmen aufgefordert, die
Einforderung derartiger Erklärungen zu unterlassen und die
Beschäftigten darüber in Kenntnis zu setzen, daß
entsprechende Unterschriften rechtsunwirksam seien. (jW)
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