Aus: Ausgabe vom 15.02.2011, Seite 5 / Inland
Niedersachsen geht in Revision
Hannover. Niedersachsen wird Revision gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts einlegen, laut dem die Bereitschaftszeit
von Polizisten bei mehrtägigen Großeinsätzen als
Arbeitszeit anzurechnen ist. »Angesichts der Auswirkungen auf
den Bund und andere Länder haben wir entschieden, die Revision
einzulegen, um beim Bundesverwaltungsgericht eine
höchstrichterliche Klärung zu erzielen«,
erklärte Innenminister Uwe Schünemann (CDU)am Montag in
Hannover. In dem Musterprozeß ging es um 32 Stunden
Bereitschaftsdienst von Polizisten bei einem Castortransport, die
den Beamten nur zu einem Viertel vergütet wurden.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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