Aus: Ausgabe vom 17.02.2011, Seite 5 / Inland
Kinderlärm muß ertragen werden
Berlin. Anwohner müssen Kinderlärm in reinen Wohngebieten
dulden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es legt fest,
daß auch laute Geräusche von Spielplätzen,
Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten
kein Grund für Nachbarschaftsklagen mehr sein können. Die
Änderung soll vor allem Kommunen, Betreibern von
Kindertagesstätten und betroffenen Eltern mehr
Rechtssicherheit verschaffen.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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