Aus: Ausgabe vom 17.02.2011, Seite 2 / Inland
Privatisierungsgesetz verfassungswidrig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von
Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Privatisierungen
gestärkt. In einer am Mittwoch veröffentlichten
Entscheidung erklärte das Gericht ein hessisches Gesetz zur
Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und
Marburg für verfassungswidrig. Es verstößt gegen
das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1
des Grundgesetzes). Die hessische Regierung wollte die
Universitätskliniken Gießen und Marburg in einem ersten
Schritt zusammenfassen und anschließend auf einen privaten
Betreiber übertragen.
(jW)
(jW)
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