Aus: Ausgabe vom 22.02.2011, Seite 13 / Feuilleton
Tierschützer für Kühlketten
Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein Verbot der Lebendhaltung
von Fischen und Krustentieren im Handel und der Gastronomie. Diese
sogenannte Hälterung, die Aufbewahrung von lebenden Fischen
und Krustentieren ohne Fütterung zur Qualitätssteigerung
des Fischfleisches, sei Quälerei und damit ein Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz. Gegen das Berliner KaDeWe wurde deshalb
Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt.
In den letzten Jahren sei mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen
worden, daß Fische schmerz-, streß- und
leidensfähige Tiere sind und höhere kognitive
Eigenschaften aufweisen, als bisher angenommen, verlautete aus dem
Tierschutzbund. Sein Präsident Wolfgang Apel sagte: »Es
gibt im Zeitalter geschlossener Kühlketten keinen
vernünftigen Grund, warum die Tiere nicht direkt nach dem
Entnehmen aus dem Meer, See oder Zuchtbecken sachkundig
betäubt und getötet werden sollen.« Alle
Transportwege sowie die Hälterung ohne Fütterung in
kleinen Becken, in denen die Fische dem Besucherverkehr ausgesetzt
sind, bedeuten zusätzliches unnötiges Leiden für die
Tiere.
(ots/jW)
(ots/jW)
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