Aus: Ausgabe vom 28.02.2011, Seite 2 / Inland
Fraktionen von SPD und Grünen klagen
München. Die Verlängerung der Atomlaufzeiten
verstößt nach Auffassung von SPD und Grünen gegen
das Grundgesetz. Das geht nach Informationen der Süddeutschen
Zeitung aus der 123seitigen Klageschrift hervor, die die
Bundestagsfraktionen beider Parteien am heutigen Montag in Berlin
vorstellen wollen. Sie soll kommende Woche in Karlsruhe eingereicht
werden – parallel zu einer Klage, die fünf
SPD-geführte Länder einreichen wollen. Der Schriftsatz
der Fraktionen wendet sich gegen beide Novellen des Atomgesetzes.
Die Bundesregierung hatte im Herbst einerseits die Laufzeiten der
deutschen Atomkraftwerke verlängert, andererseits die
Sicherheitsauflagen verändert. (dapd/jW)
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