Aus: Ausgabe vom 01.03.2011, Seite 1 / Inland
Rückwirkend mehr Lohn für Leiharbeiter
Erfurt. Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend
höheren Lohn verlangen. Das geht aus den am Montag
veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründen des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der
»christlichen« Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) hervor
(Az. 1 ABR 19/10). Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot.
Danach haben Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie die
Stammbelegschaft, sofern für sie nicht ein eigenständiger
Tarifvertrag gilt. Nach dem Erfurter Beschluß kann die CGZP
keine Tarifverträge schließen, weil ihre Satzung
unzulänglich ist. Formal hat das BAG dies zwar nur für
die Satzung 2009 entschieden, der Beschluß macht aber
deutlich, daß das Ergebnis auch für alle
Vorgängersatzungen gilt. »Die CGZP leidet an einem
Geburtsfehler, den sie später nie behoben hat«, sagte
BAG-Sprecher Christoph Schmitz-Scholemann gegenüber AFP.
(AFP/jW)
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