Aus: Ausgabe vom 02.03.2011, Seite 1 / Inland
Unterstützung für Zeitarbeitsfirmen
Berlin. Das Bundesarbeitsministerium hat den vom Zeitarbeitsurteil
des Bundesarbeitsgerichts (BAG) betroffenen Firmen
Unterstützung in Aussicht gestellt. »Sollten Unternehmen
im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz
bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge
nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten
gezahlt werden«, erklärte Ministerin Ursula von der
Leyen am Dienstag in Berlin.
Das BAG hatte im Dezember die von den sogenannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit für ungültig erklärt. Die betroffenen Beschäftigten haben dadurch auch rückwirkend Anspruch auf Gleichbehandlung mit Stammkräften. Die Zeitarbeitsfirmen müssen Löhne und Sozialabgaben entsprechend nachzahlen (dapd/jW)
Das BAG hatte im Dezember die von den sogenannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit für ungültig erklärt. Die betroffenen Beschäftigten haben dadurch auch rückwirkend Anspruch auf Gleichbehandlung mit Stammkräften. Die Zeitarbeitsfirmen müssen Löhne und Sozialabgaben entsprechend nachzahlen (dapd/jW)
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