Aus: Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 5 / Inland
Rechte Flugreisender gestärkt
Berlin. Reisende dürfen einen gebuchten Flug auch dann
antreten, wenn sie beim Check-In ihre zum Ticketkauf genutzte
Kreditkarte nicht vorzeigen können. Dies entschied das
Landgericht Frankfurt am Main, wie die klagende Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Eine
Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt
des Fluges nötige Reiseunterlage, heißt es demnach in
dem Urteil.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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