Aus: Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 2 / Inland
Gericht bestätigt Informationsrecht
Düsseldorf. Das Landwirtschaftsministerium von
Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, Informationen über
Agrarsubventionen teilweise an Journalisten herauszugeben. Das hat
das Oberverwaltungsgerichts am Dienstag durch drei Urteile
entschieden. Die Richter gaben damit den Anträgen von zwei
Stern-Redakteuren sowie von Greenpeace e.V. weitgehend Recht. Diese
hatten beim Bundeslandwirtschaftsministerium und bei er
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Antrag
gestellt, Informationen über die größten
Empfänger von Zahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt (z. B.
Direktzahlungen an Landwirte) zu erhalten, was ihnen verwehrt
wurde.
(jW)
(jW)
Mehr aus: Inland
-
Ver.di weitet Warnstreiks aus
vom 03.03.2011 -
Subvention für Jobvernichtung?
vom 03.03.2011 -
Münchener verweigern IOC-Prüfern ein »Lächeln für Olympia«
vom 03.03.2011 -
Amtshilferekord
vom 03.03.2011 -
»S21«-Gegner stören Mappus-Show
vom 03.03.2011 -
Nachspiel für Blockierer
vom 03.03.2011