Aus: Ausgabe vom 09.03.2011, Seite 4 / Inland
Neuer Prozeß gegen »Sturm 34«-Kader
Dresden. Vor dem Dresdner Landgericht hat am Dienstag ein weiterer
Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen
Neonazigruppe »Sturm 34« begonnen. Den fünf
Angeklagten wird Bildung einer kriminellen Vereinigung und
mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie
sollen zusammen mit anderen im Mai und Juni 2006 an vier
Überfällen auf Andersdenkende beteiligt gewesen
sein.
Bereits 2008 hatten fünf andere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor dem Landgericht Dresden gestanden. Das sprach damals zwei von ihnen frei und verurteilte drei wegen Körperverletzung zu Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Es bewertete die »Kameradschaft« allerdings nicht als kriminelle Vereinigung, obwohl sie 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil deshalb in Teilen wieder auf. Das Verfahren muß neu aufgerollt werden, einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.
(AFP/jW)
Bereits 2008 hatten fünf andere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor dem Landgericht Dresden gestanden. Das sprach damals zwei von ihnen frei und verurteilte drei wegen Körperverletzung zu Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Es bewertete die »Kameradschaft« allerdings nicht als kriminelle Vereinigung, obwohl sie 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil deshalb in Teilen wieder auf. Das Verfahren muß neu aufgerollt werden, einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.
(AFP/jW)
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