Aus: Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 5 / Inland
Imam verliert Asylanspruch
Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für
Nordrhein-Westfalen hat einem 45jährigen Imam mit
ägyptischer Staatsangehörigkeit die Anerkennung als
Asylberechtigter verweigert. Das Gericht folgte am Mittwoch in
Münster der Argumentation des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge. Die Behörde hatte dem Mann 2006 das
Asylrecht entzogen, da er Hetzpredigten gegen Andersgläubige
gehalten habe. Der klagende Imam war 1999 als Asylberechtigter
anerkannt worden. Das Bundesamt widerrief die Asylanerkennung
jedoch im April 2006 und begründete dies damit, daß der
in muslimischen Gemeinschaften in Münster und Minden
tätig gewesene Kläger Hetzpredigten gegen sogenannte
Ungläubige gehalten habe. Ferner habe er in Verbindung zu der
Terrororganisation «Al-Jihad Al-Islami» gestanden.
Dadurch habe er die Voraussetzungen für gesetzlich geregelte
Asylausschlußgründe erfüllt, erklärte die
Behörde. Das Gericht folgte jetzt dieser Argumentation und
verwarf damit ein Urteil der ersten Instanz vom März 2007, in
dem der Klage des Imams stattgegeben worden war. Über die
Ausweisung des Mannes wird in einem noch laufenden getrennten
Verfahren vor dem OVG entschieden.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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