Aus: Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 1 / Inland
Tarifeinheitsgesetz nicht zu empfehlen
Essen. Eine Gesetz zur Tarifeinheit, wie es DGB und BDA fordern,
ist nach einer vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag
gegebenen Studie nicht empfehlenswert. Das Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2010, nach dem verschiedende
Tarifverträge innerhalb eines Betriebes zulässig sind,
habe »bisher weder zu vielen Neugründungen von
Spartengewerkschaften noch zu vermehrten Arbeitskämpfen
geführt«, heißt es in dem am Mittwoch
veröffentlichten Gutachten des Rheinisch-Westfälischen
Instituts Essen. Lediglich falls es infolge des Urteils doch zu
»massiven wirtschaftlichen Problemen aufgrund von
häufigen Arbeitskämpfen« käme, schlägt
das RWI »Änderungen beim Arbeitskampfrecht« vor,
die »begrenzt in die Betätigungsfreiheit der
Gewerkschaften eingreifen«. (jW)
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