Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.03.2011, Seite 5 / Inland

Lotto-Verbot für Hartz-IV-Bezieher

Berlin. Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen an Hartz-IV-Bezieher ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen Lose für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro, berichtete am Donnerstag die Westdeutsche Zeitung. Die einstweilige Verfügung wurde von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Westlotto strebt nach Aussage eines Sprechers eine schnelle Klärung im Hauptverfahren an. Insbesondere sei unklar, wie das Spielverbot überprüft werden solle. »Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen«, wird der Lotto-Sprecher zitiert. (AFP)