Aus: Ausgabe vom 11.03.2011, Seite 5 / Inland
Keine Aussagen im RAF-Prozeß
Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied
Verena Becker wegen des Buback-Attentats von 1977 haben ihre beiden
früheren Genossen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg
als Zeugen die Aussage verweigert. Der 56jährige Sonnenberg
und der 57jährige Wisniewski machten am Donnerstag vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lediglich einige Angaben zu ihrer
Person. Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte ausgesagt,
daß er Wisniewski als den wahren Todesschützen beim
Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ansieht und
Sonnenberg als Fahrer des damals genutzten Motorrads. Gegen
Wisniewski ermittelt die Bundesanwaltschaft seit April 2007 im Fall
Buback– bislang ohne Ergebnis. Zeugen müssen laut
Strafprozeßordnung nicht aussagen, wenn ihnen dadurch die
Gefahr droht, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Welches
RAF-Mitglied am 7. April 1977 vom Soziussitz des Motorrads aus die
tödlichen Schüsse an einer Karlsruher Kreuzung abfeuerte,
ist bis heute ungeklärt. (dapd/jW)
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