Aus: Ausgabe vom 19.03.2011, Seite 2 / Ausland
Kruzifixe in Italien sind grundrechtskonform
Strasbourg. Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern sind mit der
Menschenrechtskonvention vereinbar. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies am Freitag die
Beschwerde der Mutter zweier Söhne ab, die die Kreuze als
Verstoß gegen das Recht auf Erziehung und auf
Religionsfreiheit betrachtet hatte.Kruzifixe in staatlichen Schulen
gehörten zum Bemessungsspielraum des italienischen Staates,
hieß es in dem Urteil. Die erste Instanz hatte der Frau 2009
recht gegeben. Die Entscheidung der 17 Richter ist bindend.
(dpa/jW)
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