Aus: Ausgabe vom 24.03.2011, Seite 4 / Inland
Längere Klagefrist für Mißbrauchsopfer
Berlin. Opfer sexuellen Kindesmißbrauchs sollen künftig
wesentlich länger als bisher Schadenersatzansprüche
gegenüber den Tätern geltend machen können. Das
Bundeskabinett beschloß am Mittwoch in Berlin eine
Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei
sexuellem Mißbrauch von drei auf 30 Jahre, wie das
Bundesjustizministerium mitteilte.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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