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Aus: Ausgabe vom 25.03.2011, Seite 13 / Feuilleton

Rückschlag für Google Books

Ein Bezirksgericht des US-Bundesstaates New York hat am Mittwoch einen Vergleich zurückgewiesen, der dem Google-Konzern die Verwertung von einigen Millionen Büchern gestattet hätte – ohne Rücksprache mit den Autoren. In den vergangenen sieben Jahren hat Google laut Gerichtsakten mehr als zwölf Millionen Bücher eingescannt. Wäre der 125-Millionen-Vergleich mit der American Authors Guild, einer Vertretung der Autoren und Verleger, zustande gekommen, hätte der Konzern die Erlaubnis der Urheber bis zu derem Widerspruch voraussetzen können. Der New Yorker Richter Denny Chin bezeichnete den Vergleich in seiner 48seitigen Urteilsbegründung als »nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig« und rief die Parteien zu entsprechenden Änderungen auf. Nächster Verhandlungstermin ist der 25. April. Müßte der Konzern nun doch wie bisher üblich bei jedem Autoren oder Verlag die Zustimmung einholen, würde dies »Google Books« weit zurückwerfen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte dazu im Handelsblatt vom Donnerstag: »Die Entscheidung macht klar, daß das Urheberrecht auch in der digitalen Welt gilt.«(jW)

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