Aus: Ausgabe vom 25.03.2011, Seite 13 / Feuilleton
Rückschlag für Google Books
Ein Bezirksgericht des US-Bundesstaates New York hat am Mittwoch
einen Vergleich zurückgewiesen, der dem Google-Konzern die
Verwertung von einigen Millionen Büchern gestattet hätte
– ohne Rücksprache mit den Autoren. In den vergangenen
sieben Jahren hat Google laut Gerichtsakten mehr als zwölf
Millionen Bücher eingescannt. Wäre der
125-Millionen-Vergleich mit der American Authors Guild, einer
Vertretung der Autoren und Verleger, zustande gekommen, hätte
der Konzern die Erlaubnis der Urheber bis zu derem Widerspruch
voraussetzen können. Der New Yorker Richter Denny Chin
bezeichnete den Vergleich in seiner 48seitigen
Urteilsbegründung als »nicht fair, nicht angemessen und
nicht vernünftig« und rief die Parteien zu
entsprechenden Änderungen auf. Nächster
Verhandlungstermin ist der 25. April. Müßte der Konzern
nun doch wie bisher üblich bei jedem Autoren oder Verlag die
Zustimmung einholen, würde dies »Google Books«
weit zurückwerfen. Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte dazu im Handelsblatt vom
Donnerstag: »Die Entscheidung macht klar, daß das
Urheberrecht auch in der digitalen Welt gilt.«(jW)
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