Aus: Ausgabe vom 30.03.2011, Seite 4 / Inland
Verfügung gegen Modekette H&M
Hamburg/Berlin. Das Hamburger Arbeitsgericht hat nach Informationen
der Gewerkschaft ver.di eine einstweilige Verfügung gegen die
Modekette H&M erlassen. Die Geschäftsführung von
Hennes&Mauritz Deutschland habe es entgegen einer
Gesamtbetriebsvereinbarung bundesweit möglich gemacht,
daß Betriebsratsbüros per Telefon abgehört werden
können, teilte ver.di am Dienstag in Berlin mit (siehe dazu
auch jW vom Montag). Nach der am Montag erlassenen Verfügung
müsse das Unternehmen nun die Funktionstasten an der
Telefonanlage deaktivieren, die eine Raumüberwachung
ermöglichen. (dapd/jW)
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