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13.04.2000 / Inland

Gebührenschraube an Unis

Gericht schmetterte Klage gegen Studiengebühren für Langzeitstudenten in Baden-Württemberg ab

Studieren in Baden-Württemberg bleibt teuer. Zumindest dann, wenn man die Regelstudienzeit um vier Semester überschreitet. Dann werden 1 000 Mark pro Semester fällig. So hatte es eine Mehrheit von CDU, FDP und Reps im Stuttgarter Landtag bereits im April 1997 im sogenannten Landeshochschulgebührengesetz festgelegt. Ab Wintersemester 98/99 trat diese bundesweit einzigartige »Strafgebühr«-Regelung in Baden-Württemberg in Kraft.

Schlagartig wurden rund 35 000 Hochschüle...

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