Aus: Ausgabe vom 15.04.2011, Seite 1 / Inland
V-Mann-Vorwurf abgewiesen
München. Der Münchner Prozeß gegen acht angebliche
Terrorhelfer wird fortgesetzt. Der Staatsschutzsenat des
Oberlandesgerichts lehnte gestern den Antrag des Verteidigers Mutlu
Günal ab, die Verhandlung wegen der Verwicklung eines V-Mannes
des Verfassungsschutzes auszusetzen.
Das Gericht berief sich auf eine Erklärung der Bundesanwaltschaft, wonach Irfan P. vor 2008 noch nicht für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei. Die Anklagen bezögen sich auf einen Zeitraum vor 2008. Die acht Angeklagten sollen im Internet für Organisationen wie »Al-Qaida« und »Ansar al Islam« geworben haben. Es ist einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet. (dapd/jW)
Das Gericht berief sich auf eine Erklärung der Bundesanwaltschaft, wonach Irfan P. vor 2008 noch nicht für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei. Die Anklagen bezögen sich auf einen Zeitraum vor 2008. Die acht Angeklagten sollen im Internet für Organisationen wie »Al-Qaida« und »Ansar al Islam« geworben haben. Es ist einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet. (dapd/jW)
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