Aus: Ausgabe vom 19.04.2011, Seite 2 / Inland
NPD-Chef Voigt muß Hausverbot hinnehmen
Brandenburg/Havel. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am
Montag ein Hausverbot gegen NPD-Chef Udo Voigt in einem Luxushotel
im ostbrandenburgischen Bad Saarow bestätigt. Für die
Richter waren die rechtsextremen Überzeugungen Voigts als
Begründung für das Verbot ausreichend. Sie sahen seine
Grundrechte dadurch nicht verletzt.
Der NPD-Chef verlor damit ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), kündigte aber bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Voigt sagte zum Urteil, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
Der NPD-Chef verlor damit ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), kündigte aber bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Voigt sagte zum Urteil, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
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