Aus: Ausgabe vom 23.04.2011, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Abstimmung in der DDR
Unmittelbar nach dem Verbot der Volksbefragung wandte sich der
Hauptausschuß der Volksbefragungsbewegung an die Regierung
der DDR mit dem Vorschlag, die Frage: »Sind sie gegen die
Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag mit
Deutschland im Jahre 1951?« auch der Bevölkerung des
ostdeutschen Staates zur Abstimmung vorzulegen. Die Volkskammer
stimmte am 9. Mai 1951 dem Vorschlag der DDR-Regierung zu, diese
Befragung vom 3. bis 5. Juni durchzuführen. Alle Bürger
über 18 Jahre sollten stimmberechtigt sein, das waren 12206022
Menschen. Von ihnen stimmten 11622969 Bürger mit Ja. An dem
gesondert durchgeführten Referendum in Ostberlin beteiligten
sich 922008 Bürger, von denen 876098 mit Ja votierten. Die
Volksbefragungsbewegung in der BRD, so stellt Fritz Krause in
seiner Chronik »Antimilitaristische Opposition in der BRD
1949–1950« (Verlag Marxistische Blätter 1971)
fest, habe durch die Millionen Stimmen aus der DDR Auftrieb
erhalten. In diesen Tagen »wuchs die Stimmabgabe in
Westdeutschland«. Krause: »Während in der DDR die
Staatsorgane die Durchführung der Volksbefragung
organisierten, versuchte Bonn, durch Terror die Abstimmung in der
Bundesrepublik zu verhindern. Die Landes- und Ortspolizeistellen in
Westdeutschland beschlagnahmten außerdem große Mengen
Flugblätter und andere Materialien, ja sogar Urnen mit
gesammelten Unterschriften.«
Obwohl die Volksbefragung durch eine breite parteiübergreifende Bewegung getragen war, gingen die Behörden bei ihren Polizeiaktionen besonders hart gegen Aktivisten aus der KPD vor. In Hessen verbot die SPD-Regierung am 22. Mai das Erscheinen der Sozialistischen Volkszeitung, »weil die Zeitung für die als ›illegal‹ erklärte Volksbefragung eingetreten war. (...) Gegen Ende Juni durften von 14 Tageszeitungen der KPD nur noch zwei erscheinen. (...) Das am 26. Juni 1951 ausgesprochene Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in Westdeutschland hatte vor allem die Tätigkeit dieser überparteilichen Jugendorganisation für die Volksbefragung zur Ursache.« (hd)
Obwohl die Volksbefragung durch eine breite parteiübergreifende Bewegung getragen war, gingen die Behörden bei ihren Polizeiaktionen besonders hart gegen Aktivisten aus der KPD vor. In Hessen verbot die SPD-Regierung am 22. Mai das Erscheinen der Sozialistischen Volkszeitung, »weil die Zeitung für die als ›illegal‹ erklärte Volksbefragung eingetreten war. (...) Gegen Ende Juni durften von 14 Tageszeitungen der KPD nur noch zwei erscheinen. (...) Das am 26. Juni 1951 ausgesprochene Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in Westdeutschland hatte vor allem die Tätigkeit dieser überparteilichen Jugendorganisation für die Volksbefragung zur Ursache.« (hd)
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