Aus: Ausgabe vom 27.04.2011, Seite 15 / Antifaschismus
NPD-Pressesprecher nicht verurteilt
Berlin. Der Pressesprecher der neofaschistischen NPD, Klaus Beyer,
ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Eine
Mitverantwortung sei dem Parteifunktionär nicht nachzuweisen,
hieß es am Dienstag in einem Urteil des Berliner Amtsgerichts
Tiergarten. Der 44jährige war angeklagt, im September 2009
gemeinsam mit dem früheren Landeschef Jörg Hähnel
auf der NPD-Homepage einen sogenannten Fünf-Punkte-Plan zur
Ausländerrückführung veröffentlicht und damit
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung angestachelt zu
haben.
Der Prozeß habe ergeben, daß Klaus Beyer zum Zeitpunkt des Aufrufes im September 2009 »nicht das zuständige Mitglied für Pressearbeit« war, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die eigentliche Verantwortung liege bei Hähnel. Der ist bereits im Dezember 2010 wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 35jährige legte Berufung ein. Sein Fall wird am Freitag, den 29. April, noch einmal vor Gericht verhandelt.
(dapd/jW)
Der Prozeß habe ergeben, daß Klaus Beyer zum Zeitpunkt des Aufrufes im September 2009 »nicht das zuständige Mitglied für Pressearbeit« war, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die eigentliche Verantwortung liege bei Hähnel. Der ist bereits im Dezember 2010 wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 35jährige legte Berufung ein. Sein Fall wird am Freitag, den 29. April, noch einmal vor Gericht verhandelt.
(dapd/jW)
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vom 27.04.2011