Aus: Ausgabe vom 03.05.2011, Seite 2 / Inland
Kirchensteueraustritt vor Bundesgericht
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) in Leipzig wird nun
doch über den »Kirchensteueraustritt« des
Kirchenrechtlers Hartmut Zapp entscheiden. Der emeritierte
Hochschullehrer hatte 2007 den Austritt aus der Kirche als
»Körperschaft des öffentlichen Rechts«
erklärt, er wolle zwar Mitglied der katholischen
Glaubensgemeinschaft bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern
mehr bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg in Mannheim hatte dies im Mai 2010 unter
Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Steuerrecht der Kirchen
für unzulässig erklärt und keine Revision
zugelassen. Einer dagegen gerichteten Beschwerde Zapps wurde nun
stattgegeben.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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