Aus: Ausgabe vom 03.05.2011, Seite 2 / Inland
Kirchensteueraustritt vor Bundesgericht
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) in Leipzig wird nun
doch über den »Kirchensteueraustritt« des
Kirchenrechtlers Hartmut Zapp entscheiden. Der emeritierte
Hochschullehrer hatte 2007 den Austritt aus der Kirche als
»Körperschaft des öffentlichen Rechts«
erklärt, er wolle zwar Mitglied der katholischen
Glaubensgemeinschaft bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern
mehr bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg in Mannheim hatte dies im Mai 2010 unter
Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Steuerrecht der Kirchen
für unzulässig erklärt und keine Revision
zugelassen. Einer dagegen gerichteten Beschwerde Zapps wurde nun
stattgegeben.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Warum führt die Justiz noch solche Prozesse?«
vom 03.05.2011 -
Lokführer setzen zum Endspurt an
vom 03.05.2011 -
»Turbo-Ausstieg« bis 2023
vom 03.05.2011 -
Zehntausende auf der Straße
vom 03.05.2011 -
Auftakt mit Dissonanz
vom 03.05.2011