Aus: Ausgabe vom 06.05.2011, Seite 4 / Inland
Gericht bestätigt Lotto-Urteil
Köln. Annahmestellen von WestLotto müssen
größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen
bekannt ist, daß sie Hartz IV beziehen. Dies entschied das
Landgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten
Urteil und bestätigte damit eine im März erlassene
einstweilige Verfügung. Darin war Mitarbeitern von
Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden
untersagt worden, »von denen bekannt geworden ist, daß
sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu
ihrem Einkommen stehen«, wie ein Gerichtssprecher
erläuterte.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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