Aus: Ausgabe vom 16.05.2011, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Bundesministerium in der Kritik
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU/Foto)
verkündet, das Bildungspaket eröffne neue Chancen
für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche von Bedürftigen
– zur Teilnahme an Tagesausflügen, Mittagessen in Kita,
Hort und Schule, am Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Mit dem Vorhaben wolle die Bundesregierung gezielt Kinder und
Jugendliche unterstützen, deren Eltern leistungsberechtigt
nach dem Sozialgesetzbuch II sind, d.h. insbesondere
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, den
Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Kritiker bezeichnen das
Ganze als Farce. Z.B. seien zehn Euro monatlich für einen
Musikunterricht völlig unzureichend. Selbst wenn sich ein
günstiger Anbieter finde, sei mit dem geringfügigen
Betrag kein Instrument zusätzlich zu finanzieren. Gleiches
gelte für Sportvereine: Sportkleidung müsse angeschafft
werden. Geld für Ausflüge zu beantragen sei ob des
großen bürokratischen Aufwands wenig attraktiv.
Ähnliches gelte für die Beantragung qualifizierter
Lernförderung, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht
mehr mitkommen. Erwerbslosenberater registrieren »große
Unlust« bei Hartz IV-Beziehern, solche Anträge
auszufüllen und Bescheinigungen von Lehrern und Vereinen zu
beschaffen, weil viele sich gegängelt, bevormundet und
stigmatisiert fühlten. Der in zwei Raten ausgezahlte
Zuschuß von 100 Euro für ein ganzes Schuljahr sei zu
gering. Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und
Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden
Schule bezuschußt werden, doch auch dafür herrscht
Nachweispflicht. Die offizielle Information, zum Beispiel auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(www.bildungspaket.bmas.de ),
sei diffus und unzureichend, meinen Kritiker.
(düp)
(düp)
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