Aus: Ausgabe vom 21.05.2011, Seite 5 / Inland
Vergleichsangebot nach illegaler Razzia
Hamburg. Nach den rechtswidrigen Razzien vor dem
Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm 2007 hat das Hamburger
Landgericht einem auf Entschädigung klagenden Mann einen
Vergleich angeboten. Der Vorsitzende Richter schlug am Freitag 500
Euro als Ausgleichszahlung vor. Der Kläger fordert 3300 Euro
Entschädigung von der Stadt Hamburg. Nach Angaben des
35jährigen endeten die damaligen Durchsuchungen seiner
Arbeitsstelle, mehrerer Wohnungen sowie des Autos und
Wochenendhauses seiner Mutter mit der Beschlagnahme von wichtigen
Unterlagen und Computern.
Vor dem G-8-Gipfel im Ostseebad Heiligendamm waren am 9. Mai 2007 bundesweit 40 Objekte durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft hatte 18 Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, die den Gipfel massiv stören wollte. Im Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Razzia für rechtswidrig, da es keine Anzeichen für die Bildung einer terroristischen Vereinigung gegeben habe.
Im Hamburger Fall verweigert die Justizbehörde den Betroffenen Entschädigungszahlungen, da es für rechtswidrige Handlungen des Staates keine Entschädigung gebe. Den Vergleichsvorschlag vom Freitag bezeichnete der Kläger als »lächerlich«. Am 17. Juni will das Gericht eine Entscheidung verkünden. (dapd/jW)
Vor dem G-8-Gipfel im Ostseebad Heiligendamm waren am 9. Mai 2007 bundesweit 40 Objekte durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft hatte 18 Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, die den Gipfel massiv stören wollte. Im Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Razzia für rechtswidrig, da es keine Anzeichen für die Bildung einer terroristischen Vereinigung gegeben habe.
Im Hamburger Fall verweigert die Justizbehörde den Betroffenen Entschädigungszahlungen, da es für rechtswidrige Handlungen des Staates keine Entschädigung gebe. Den Vergleichsvorschlag vom Freitag bezeichnete der Kläger als »lächerlich«. Am 17. Juni will das Gericht eine Entscheidung verkünden. (dapd/jW)
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