Aus: Ausgabe vom 28.05.2011, Seite 2 / Inland
Bildungspaket: Frist verlängert
Berlin. Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, können
noch bis Ende Juni rückwirkend Leistungen aus dem
Bildungspaket beantragen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer
Gesetzesänderung zu, mit der die Antragsfrist für das
erste Quartal diesen Jahres bis zum 30. Juni verlängert wird.
Darauf hatten sich Bund, Länder und Kommunen geeinigt, nachdem
Leistungen aus dem Bildungspaket zunächst nur schleppend
beantragt worden waren, was Oppositionspolitiker auf den
bürokratischen Aufwand zurückführten. Nach der
ursprünglichen Gesetzeslage wäre die Antragsfrist am 30.
April ausgelaufen. Das Bildungspaket für rund 2,5 Millionen
anspruchsberechtigte Kinder war am 1. April in Kraft getreten.
Zuschüsse können in Städten und Landkreisen u. a.
für warmes Mittagessen in Schulen, für Nachhilfe und
Fahrtkosten beantragt werden.
(jW)
(jW)
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