Aus: Ausgabe vom 03.06.2011, Seite 4 / Inland
Kein Glücksspiel im Internet
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wettverbot im
Internet bestätigt. Das im Glücksspielstaatsvertrag
verankerte Verbot verstoße weder gegen das Grundgesetz noch
gegen EU-Recht, urteilte der 8. Senat am Mittwoch in Leipzig.
Die Absicht des Gesetzgebers, Jugendliche und Spielsuchtgefährdete vor Glücksspielen zu schützen, sei legitim. Geklagt hatte der Wettanbieter bwin e.K., der in Sachsen aufgrund einer alten DDR-Lizenz vom April 1990 ein Wettbüro betreibt und dies per Internet auch in Bayern anbieten wollte. Dies wurde ihm von der Regierung in Mittelfranken untersagt, das Bundesverwaltungsgericht hat dies jetzt bestätigt. Bwin e.K. kündigte an Mittwoch an, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen zu wollen. Man sehe sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt.
Wetten und Glücksspiele sind in Deutschland seit 2008 per Staatsvertrag geregelt. In ihm ist unter anderem das staatliche Wettmonopol festgeschrieben, das auch Internetwetten einschließt.
(dapd/jW)
Die Absicht des Gesetzgebers, Jugendliche und Spielsuchtgefährdete vor Glücksspielen zu schützen, sei legitim. Geklagt hatte der Wettanbieter bwin e.K., der in Sachsen aufgrund einer alten DDR-Lizenz vom April 1990 ein Wettbüro betreibt und dies per Internet auch in Bayern anbieten wollte. Dies wurde ihm von der Regierung in Mittelfranken untersagt, das Bundesverwaltungsgericht hat dies jetzt bestätigt. Bwin e.K. kündigte an Mittwoch an, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen zu wollen. Man sehe sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt.
Wetten und Glücksspiele sind in Deutschland seit 2008 per Staatsvertrag geregelt. In ihm ist unter anderem das staatliche Wettmonopol festgeschrieben, das auch Internetwetten einschließt.
(dapd/jW)
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