Aus: Ausgabe vom 04.06.2011, Seite 5 / Inland
BGH untersagt Pfändung
Karlsruhe. Erhält ein Häftling wegen
menschenunwürdiger Unterbringung Schadenersatz, darf der Staat
diese Zahlungen nicht pfänden. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe rechtskräftig entschieden. Im Streitfall
ging es um einen Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen, der
Entschädigung von mehr als 1000 Euro fordert. Zeitgleich hatte
die Justizoberkasse die Pfändung dieser Ansprüche
verfügt.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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