Aus: Ausgabe vom 08.06.2011, Seite 5 / Inland
Verfassungsgericht will nicht urteilen
Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht will nicht darüber
urteilen, ob die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow
durch den Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Das Onlineportal stern.de berichtete am Dienstag, Ramelows
Verfassungsbeschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine
Begründung lieferte das Gericht demnach nicht.
Ramelow, Fraktionschef der Linken im Thüringer Landtag, nannte die Nichtbefassung »Arbeitsverweigerung«. Da Karlsruhe nicht entscheiden wolle, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, kündigte er gegenüber stern.de an. Dem Bescheid vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Juli 2010 die Observierung Ramelows für recht- und verhältnismäßig erklärt hatte, da Teile der Linkspartei sich gegen die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« wenden würden. (ots/jW)
Ramelow, Fraktionschef der Linken im Thüringer Landtag, nannte die Nichtbefassung »Arbeitsverweigerung«. Da Karlsruhe nicht entscheiden wolle, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, kündigte er gegenüber stern.de an. Dem Bescheid vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Juli 2010 die Observierung Ramelows für recht- und verhältnismäßig erklärt hatte, da Teile der Linkspartei sich gegen die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« wenden würden. (ots/jW)
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