Aus: Ausgabe vom 10.06.2011, Seite 2 / Inland
Bundesanwalt sagt im RAF-Prozeß aus
Stuttgart. Bundesanwalt Rainer Griesbaum hat im Prozeß gegen
das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Attentats auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback von 1977 bestritten, daß
die Angeklagte von Geheimdiensten vor Strafverfolgung
geschützt worden sei. Er habe »keine
Anhaltspunkte« dafür, »daß der
Verfassungsschutz da irgendwie manipulativ mitgemischt hat«,
sagte Griesbaum am Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Stuttgart. Becker wurde wegen einer Schießerei bei
ihrer Festnahme 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989
begnadigt.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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