Aus: Ausgabe vom 17.06.2011, Seite 2 / Inland
Recht auf Wohnung ins Grundgesetz?
Berlin. Die Linkspartei will das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz
aufgenommen wissen. Der Anspruch auf eine Wohnung müsse
für jeden vor Gericht einklagbar sein, sagte die bau- und
wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidrun
Bluhm, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse für
einen nachhaltigen Wohnungsbau eintreten. »Jeder muß
unabhängig von seiner finanziellen Situation angemessen wohnen
können«, unterstrich Bluhm.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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