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Aus: Ausgabe vom 21.06.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Lesetip

Gesundheitsschutz von Leiharbeitern

Karina Becker und Thomas Engel von der Uni Jena erläutern in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Gute Arbeit die Möglichkeiten von Betriebsräten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Leiharbeitern. Diese sind in vielen Fällen nicht nur deutlich schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Sie haben oft auch die gesundheitsgefährdendsten Jobs. »Ihre relative Machtlosigkeit im Betrieb, verbunden mit der Hoffnung auf eine Festanstellung, erhöht in vielen Fällen deren Bereitschaft, gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen und auf längere Sicht die eigene Gesundheit zu verschleißen«, schreiben die Wissenschaftler Hinzu kommt, daß vielfach keine systematische Unterweisung von Leiharbeitskräften stattfindet und diese kaum an Gesundheitsfördermaßnahmen beteiligt werden.

Vor diesem Hintergrund plädieren die beiden Wissenschaftler für die Einbeziehung von Leiharbeitern in Gefährdungsbeurteilungen. Diese gelten als zentrales Instrument zur Ermittlung gesundheitsgefährdender Belastungen und zur Durchsetzung von Gegenmaßnahmen. Bei Einbeziehung von Leiharbeitern in diesen Prozeß »lassen sich sowohl leiharbeitsspezifische Gefährdungen (z.B. durch mangelnde Routine) und Belastungen (wie Überforderungen durch unzureichende Einarbeitung, Arbeitsplatzunsicherheit) als auch Belastungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Stammbeschäftigten und Leiharbeitskräften resultieren, auf der Basis abgesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse identifizieren und bearbeiten«, so Becker und Engel. Dabei gibt es allerdings ein grundlegendes Problem: Während der Prozeß der Gefährdungsbeurteilung in der Regel mehrere Monate dauert, sind Leiharbeiter in der überwiegenden Zahl der Fällen nur kurze Zeit im Betrieb. Daher sei es umso wichtiger, die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten von Leiharbeitern bereits vor dem Einsatz genau festzulegen und zu beschreiben. Zudem schlagen die Jenaer Soziologen den Interessenvertretern im Entleihbetrieb vor, in Betriebsvereinbarungen nicht nur eine bessere Bezahlung von Leiharbeitern sowie die Beschränkung und Reglementierung ihres Einsatzes festzuschreiben. Auch die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie sogar so eine scheinbare Selbstverständlichkeit wie die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sollten als Kriterien festgeschrieben werden. (jW)

Gute Arbeit. Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, 6/2011, 40 Seiten, Jahresabo: 162 Euro. www.gutearbeit-online.de


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