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Aus: Ausgabe vom 25.06.2011, Seite 16 / Aktion

Nazigruppen verbieten!

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Es ist im neuen, größeren Deutschland Nazis nicht verboten, offen für menschenverachtende Positionen zu agitieren. Das war in der alten BRD schon so. Kein Wunder, dort wurden viele Staatsämter bis hin zum Richter, Bundeskanzler oder Bundespräsident mit Personen besetzt, die schon einmal selbst diesem Lager angehörten. Aber mit einer anständigen bürgerlich-demokratischen Grundhaltung könnte man heute dafür eintreten, daß zumindest künftig ein öffentliches Auftreten von Nazikräften strikt verboten wird.

Es wird nicht verboten. Und so versammelt sich ein braunes Häuflein auch am 17. Juni 2011 in Berlin, um Demonstrationen von 1953 als Teil des Kampfes gegen die Arbeiter- und Bauernmacht zu feiern. Berliner Behörden unterstützen den Aufmarsch der NPD dadurch, daß sie den genauen Veranstaltungsort bis zuletzt geheim halten und so die Mobilisierung für die Gegenkundgebung erschweren. Berliner Behörden unterstützen die Verbreitung rechter Parolen, indem sie den Veranstaltungsort der Nazis weiträumig vor möglichen Störern abschotten, Gegendemonstranten mit Hunden bedrohen und Aktionen von Antifaschisten, wo immer möglich, im Keim ersticken. Das heißt: Einsatz von Reizgas, körperlicher Gewalt, Handschellen und Festnahmen.

Berliner Behörden halten die Faschisten zwar auf Distanz zum Karl-Liebknecht-Haus, lassen das Rednerpult für den NPD-Bundesvorsitzenden aber direkt vor dem Firmengelände der jungen Welt aufbauen. Systematisch belagert wird das Gebäude der jungen Welt durch Polizeikräfte allerdings erst, nachdem die Nazis abmarschieren. Spezialfahrzeuge fahren auf, Mitarbeiter und Besucher der jungen Welt werden festgesetzt, man hält sich bereit, die Büroräume von Verlag und Redaktion zu stürmen. Der Grund für dieses aggressive Verhalten: Mitarbeiter und Gäste der jungen Welt haben sich über Naziprovokation und Handlangerdienste von Behörden und Polizei empört.


Nichts davon sollte hingenommen werden. Weil nichts davon selbstverständlich ist. Daran erinnert die junge Welt mit ihrer Berichterstattung täglich. Ein Empört-Euch-Abo ist ein wichtiger Schritt, sich über organisierten Widerstand zu informieren – und sich selbst daran zu beteiligen.

Vorstand der LPG junge Welt eG

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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