Aus: Ausgabe vom 29.06.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Exkanzler kneift beim Kirch-Prozeß
München. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder
(SPD) wird nicht als Zeuge im Kirch-Prozeß gegen die Deutsche
Bank aussagen. Schröder habe sich in einem Brief an das
Oberlandesgericht München auf sein Zeugnisverweigerungsrecht
nach Artikel 47 Grundgesetz berufen, teilte der Senatsvorsitzende
Guido Kotschy am Dienstag mit.
Der Hartz-IV-Kanzler hatte kurz vor der Pleite von Leo Kirchs Medienkonzern im April 2002 den damaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer, Bertelsmann-Vorstandschef Thomas Middelhoff und WAZ-Verleger Erich Schumann zu einem Gespräch eingeladen. Kirch hat Breuer und die Deutsche Bank auf 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt, weil sie ihn gezielt in die Insolvenz getrieben hätten. Nach einer öffentlichen Bemerkung des damaligen Chefs der Deutschen Bank zur Bonität des Kirch-Imperiums hatten Kreditinstitute ihre Darlehen an den Medienmogul und seine Firma fällig gestellt. Middelhoff hatte als Zeuge vor Gericht allerdings bestritten, daß es bei dem Abendessen mit Schröder um die Aufteilung der Kirch-Gruppe gegangen sei. (dapd/jW)
Der Hartz-IV-Kanzler hatte kurz vor der Pleite von Leo Kirchs Medienkonzern im April 2002 den damaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer, Bertelsmann-Vorstandschef Thomas Middelhoff und WAZ-Verleger Erich Schumann zu einem Gespräch eingeladen. Kirch hat Breuer und die Deutsche Bank auf 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt, weil sie ihn gezielt in die Insolvenz getrieben hätten. Nach einer öffentlichen Bemerkung des damaligen Chefs der Deutschen Bank zur Bonität des Kirch-Imperiums hatten Kreditinstitute ihre Darlehen an den Medienmogul und seine Firma fällig gestellt. Middelhoff hatte als Zeuge vor Gericht allerdings bestritten, daß es bei dem Abendessen mit Schröder um die Aufteilung der Kirch-Gruppe gegangen sei. (dapd/jW)
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