Aus: Ausgabe vom 29.06.2011, Seite 4 / Inland
Karlsruhe erschwert weitere Haft
Karksruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat seine strengen Vorgaben
für nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung von
Strafgefangenen in einem weiteren Fall bestätigt. Die Richter
gaben der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen statt und
verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Berlin, wie die
Verfassungsrechtler am Dienstag in Karlsruhe mitteilten. Gegen den
Mann war 2009 rückwirkend Sicherungsverwahrung verhängt
worden, obwohl das bei seiner Verurteilung 1997 noch nicht
möglich gewesen war. Er kann nach der Entscheidung des Zweiten
Senats jetzt nur dann weiter eingesperrt werden, wenn er als
hochgradig gefährlich gilt und bei ihm eine psychische
Störung vorliegt. Sein Fall muß in Berlin erneut
geprüft werden. Der am Dienstag veröffentlichte
Beschluß ist eine Folgeentscheidung nach dem Karlsruher
Grundsatzurteil zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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